Therapieangebot

Meine Fachbereiche

  • Rehabilitation nach Sportverletzungen und Operationen
  • Prä-operative Behandlung zur Beschleunigung der Rehabilitation bei geplanten Operationen
  • Behandlungen bei Gelenksbeschwerden, z.B. Wirbelsäule, Knie, Hüfte, Schulter, Sprunggelenk, Kiefer
  • Behandlung von akuten und chronischen Schmerzen im Bewegungsapparat
  • Fehlhaltungen (z.B. Hohlkreuz/Rundrücken, Fußfehlstellungen…)
  • Muskelaufbau und Sturzprophylaxe im Alter
Behandlung Mobilisation Schulter Geidorf
Physiotherpie Geidorf Behandlung Knie und Fuß
Physiotherapie Graz  Behandlung Halswirbelsäule

Ablauf der Behandlung

Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, welche Sie bitte beim ersten Termin mitbringen. Diese wird je nach Beschwerden für 30, 45 oder 60 Minuten Physiotherapie von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Spitalsarzt ausgestellt. Bei Bedarf eines Hausbesuchs, muss dies auch vom Arzt verordnet werden.
Wenn Sie eine Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen wollen, muss diese unter Umständen vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Falls Befunde (RÖ,MRT,CT…) vorliegen, bringen Sie diese bitte zur ersten Therapie mit.

Termine können sowohl telefonisch als auch per E-Mail vereinbart werden. Falls ich Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen kann, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf der Mobilbox und ich rufe Sie verlässlich so bald wie möglich zurück.

Als Wahltherapeutin bekommen Sie von mir am Ende der Therapieeinheiten eine Honorarnote.
Zur Kostenrückerstattung der physiotherapeutischen Behandlung können Sie die Honorarnote gemeinsam mit dem Zahlungsbeleg und der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, welche Ihnen 30%-50%  (je nach Kasse) des Betrages refundiert. Für Genaueres bitte bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Private Zusatzversicherungen übernehmen unter Umständen den Restbetrag.

Terminabsage

Falls Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich ersuche um Verständnis, dass nicht fristgerecht abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden, da die Zeit nur für Sie reserviert ist.